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8. Fortschreibung des Regionalplans der Region Südostoberbayern

Kapitel B I „Natur und Landschaft“ und B III „Land- und Forstwirtschaft“

 

Ablauf der 8. Fortschreibung des Regionalplans

Unterlagen
Anhörungsverfahren Nach dem Beschluss des Planungsausschusses vom 02.07.2009 wurde gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes das Anhörungsverfahren eingeleitet und die Öffentlichkeit einbezogen.
Änderungsbeschluss / Billigungsbeschluss Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern hat am 18.11.2008 beschlossen, die Kapitel B I „Natur und Landschaft“ und B III „Land- und Forstwirtschaft“ fortzuschreiben. Mit der vorliegenden Fortschreibung sollen die Kapitel B I und B III des Regionalplan Südostoberbayern an die Vorgaben des Bayerischen Landesplanungsgesetzes angepasst werden. Im Wesentlichen wird dazu die Karte 3 Landschaft und Erholung überarbeitet, indem auf sog. Doppelsicherungen (d.h. Überschneidungen von landschaftlichen Vorbehaltsgebieten und naturschutzfachlichen bereits gesicherten Flächen und die Darstellung der verordneten Bannwälder) verzichtet wird. Dementsprechend erfolgt auch eine Anpassung des Verordnungstextes.

Zusätzliche Infomationen:
Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme