Ablauf einer Regionalplanfortschreibung
Was versteht man unter einer Regionalplan-fortschreibung?
Die Fortschreibung beinhaltet die Fortführung oder Aktualisierung des Regionalplans. Der Regionalplan wird innerhalb der Leitplanken des Landesentwicklungsprogramms vom Planungsverband entwickelt. Durch die sich ständig ändernden äußerlichen Gegebenheiten wird das Landesentwicklungsprogramm (LEP) regelmäßig fortgeschrieben, d.h. weiterentwickelt. Für den Regionalplan bedeutet das, dass auch er fortgeschrieben werden muss.
Hintergründe zum Regionalplan
Der erste Regionalplan der Region 18 ist 1988 in Kraft getreten. In der 2. und 3. Fortschreibung wurde er völlig überarbeitet. Diese Fortschreibungen sind seit 01.07.2002 rechtskräftig.
8. Fortschreibung
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.11.2008 beschlossen die Karte 3 sowie die Fachkapitel B I und B III an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Nach dem Beschluss des Planungsausschusses vom 02.07.2009 wurde das Anhörungsverfahren eingeleitet und die Öffentlichkeit einbezogen.
4. Fortschreibung
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.07.2004 beschlossen den Regionalplan an die neuen Vorgaben (Bayerisches Landesplanungsgesetz und Landesentwicklungsprogramm Bayern) anzupassen. Aufgrund der kurzfristigen erneuten Fortschreibung des LEP wurde die 4. Fortschreibung des Regionalplans nicht weiterverfolgt.
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