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Allgemeine Hinweise
Im Regionalplan sind Festlegungen für die gesamte Region oder für Teilräume formuliert.
Texte und Karten des Regionalplans sind gegliedert in Ziele bzw. Grundsätze und Begründungen.
Im Kartenfenster werden Teile der Kerninhalte des Regionalplans dargestellt.
Bestehende Nutzungen und Festsetzungen werden nicht abgebildet.
Die Darstellung ersetzt nicht die verbindliche Version des Regionalplans!
Die zeichnerischen Darstellungen sind nur im Zusammenhang mit den entsprechenden textlichen Festlegungen der Regionalpläne verbindlich.
Weitere Interaktive Karten zum Thema Regionalplan auch über das Rauminformationssystem Bayern RISBY
Übersicht der Regionalmanagement-Initiativen in Oberbayern

Wo liegt die Region Südostoberbayern?
Die Region Südostoberbayern setzt sich aus den fünf Landkreisen
- Altötting,
- Berchtesgadener Land,
- Mühldorf a.Inn,
- Rosenheim,
- Traunstein,
- der kreisfreien Stadt Rosenheim
und deren Gemeinden zusammen.

Was ist der Regionalplan?
Damit die Region auch in Zukunft lebenswert und ökologisch intakt bleibt, ist ein langfristig und fachübergreifend abgestimmtes Gesamtkonzept erforderlich: der Regionalplan Südostoberbayern!

Was ist eine Fortschreibung?
Die Fortschreibung beinhaltet die Fortführung oder Aktualisierung des Regionalplans.

Was ist der Verband?
Die Organe des Planungsverbandes nach Art. 10 f. BayLplG sind:
- Verbandsvorsitzende
- Verbandsversammlung
- Planungsausschuss
unterstützt durch
- Geschäftsstelle
- Regionsbeauftragte

Wann sind Sitzungen?
In den Sitzungen der Verbandsversammlung bzw. des Planungsausschusses werden Fortschreibungen bzgl. des Regionalplans entschieden.

Wie lauten die Kontaktdaten?
Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern am Landratsamt in Altötting steht ihnen gerne zur Verfügung
Telefon: +49 8671 502-206
Post: Bahnhofstraße 38, 84503 Altötting

11. Fortschreibung in Kraft
Die Elfte Fortschreibung, Teilfortschreibung B 15neu, ist seit 23.01.2016 in Kraft.
Was versteht man unter einer Regionalplanfortschreibung?
Die Fortschreibung beinhaltet die Fortführung oder Aktualisierung des Regionalplans. Der Regionalplan wird innerhalb der Leitplanken des Landesentwicklungsprogramms vom Planungsverband entwickelt. Durch die sich ständig ändernden äußerlichen Gegebenheiten wird das Landesentwicklungsprogramm (LEP) regelmäßig fortgeschrieben, d.h. weiterentwickelt. Für den Regionalplan bedeutet das, dass auch er fortgeschrieben werden muss.
Hintergründe zum Regionalplan
Der erste Regionalplan der Region 18 ist 1988 in Kraft getreten. In der 2. und 3. Fortschreibung wurde er völlig überarbeitet. Diese Fortschreibungen sind seit 01.07.2002 rechtskräftig.