Regionaler Planungsverband Südostoberbayern

Der Regionale Planungsverband Südostoberbayern


Was macht der regionale Planungsverband ?

Wichtigste Aufgabe des regionalen Planungsverbandes ist es, die räumliche Entwicklung der Region zu koordinieren sowie den Regionalplan zu erstellen und fort zu schreiben. Daneben ist er beratend tätig und ist an der Bauleitplanung der Gemeinden, der Aufstellung von Plänen der Fachbehörden und an der Abstimmung größerer Projekte beteiligt.

 

Europäisches Raumordnungskonzept

 

Raumordnung des Bundes

 

Landesentwicklung des Freistaats

 

R eg i o n a l p l a n u n g
 
Kommunale Bauleitplanung
Flächennutzungsplan und Bauleitplan
 
 
Der regionale Planungsverband – was ist das ?


Der Regionale Planungsverband Südostoberbayern ist der gesetzlich vorgesehene Zusammenschluss von Gemeinden, Landkreisen und der kreisfreien Stadt Rosenheim in der Planungsregion Südostoberbayern (Region 18). Er repräsentiert knapp 800.000 Einwohner. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besteht seit dem Inkrafttreten des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 01.04.1973. Landesplanung ist zwar Staatsaufgabe, aber der regionale Planungsverband nimmt diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahr (Art. 5 Abs.1 BayLplG).


Mitglieder sind die kreisfreie Stadt Rosenheim, die Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf a.Inn, Rosenheim und Traunstein sowie alle Gemeinden dieser Landkreise.

 

Wie ist er organisiert ?

Vom Gesetzgeber vorgesehene und durch die Satzung bestimmte Organe des Planungsverbandes
(Art 7 Abs.1 BayLplG) sind:

·        die Verbandsversammlung 

·        der Planungsausschuss 

·        der Verbandsvorsitzende 


Des weiteren sind für den Planungsverband tätig:
.

·        die Geschäftsstelle 

·        der Regionsbeauftragte

Organisation der Regionalplanung
Grafik "Verbands-Organisation"
 


Die Verbandsversammlung

In der Verbandsversammlung sind alle 151 Städte und Gemeinden, die kreisfreie Stadt Rosenheim sowie die 5 Landkreise im Gebiet der Region Südostoberbayern mit je einem Verbandsrat vertreten (in der Regel die jeweiligen Bürgermeister, Oberbürgermeister bzw. Landräte). Die Stimmenzahl, die jeder Verbandsrat auf sich vereinigt, richtet sich nach der Zahl der Einwohner.

Die Verbandsversammlung wählt den Verbandsvorsitzenden und seine Stellvertreter, beschließt die Verbandssatzung sowie Gesamtfortschreibungen des Regionalplans (Art.7 Abs.3 BayLplG). Ihre Sitzungen sind regelmäßig öffentlich.

 
Mitglieder der Verbandsversammlung (157)


Der Planungsausschuss


Der Planungsausschuss ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht die Verbandsversammlung oder der Vorsitzende zu erledigen haben. So berät er regelmäßig über den Stand und Fortgang der Ausarbeitung des Regionalplans. Er beschließt über Teilfortschreibungen des Regionalplans sowie über Stellungnahmen des regionalen Planungsverbands zu Zielen der Raumordnung (z.B. bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms), wobei die Verbandsmitglieder, für die sich daraus Anpassungspflichten begründen, zu beteiligen sind. Er erteilt Aufträge an den Regionsbeauftragten für die Ausarbeitung des Regionalplans und dessen Fortschreibung und für die Erstattung von Gutachten (Art.7 Abs.5 BayLplG)

 

Mitglieder des Planungsausschuss(24)



Der Verbandsvorsitzende

Der Verbandsvorsitzende führt den Vorsitz in der Verbandsversammlung und im Planungsausschuss. Der Verbandsvorsitzende und seine drei gleichberechtigten Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte regelmäßig für 3 Jahre gewählt. Er vollzieht die Beschlüsse, erledigt die laufenden Angelegenheiten und vertritt den Planungsverband nach außen.
.
Foto: Hermann Steinmaßl, Verbandsvorsitzender, Landrat

Hermann Steinmaßl

Verbandsvorsitzender
Landrat des Landkreises Traunstein

.
Foto: Gabriele Bauer, Stellvertretende Verbandsvorsitzende, Oberbürgermeisterin
Foto: Josef Flatscher, Stellvertretender Verbandsvorsitzender, Erster Bürgermeister
Foto: Günther Knoblauch, Stellvertretender Verbandsvorsitzender, Erster Bürgermeister
Gabriele Bauer
Stellvertretende Verbandsvorsitzende
Oberbürgermeisterin der Stadt Rosenheim
Josef Flatscher
Stellvertretender Verbandsvorsitzender
Erster Bürgermeister der Stadt Freilassing
Günther Knoblauch
Stellvertretender Verbandsvorsitzender
Erster Bürgermeister der Stadt Mühldorf a.Inn
 
Geschäftsstelle und Regionsbeauftragter

Die Arbeit der Organe des regionalen Planungsverbandes werden durch die Geschäftsstelle und den Regionsbeauftragten bei der Regierung von Oberbayern unterstützt.

 
Die Verwaltungsgeschäfte und Koordinationsaufgaben werden von der Geschäftsstelle beim Landratsamt Traunstein geführt. Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Geograph Hans Zott.
 
Geschäftsstelle des
Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern

Papst-Benedikt-XVI.-Platz Tel. 0861/ 58 - 317

83278 Traunstein

Fax. 0861/ 58 9317

 

Email hans.zott@lra-ts.bayern.de
Foto: Hans Zott, Geschäftsführer
Hans Zott
Geschäftsführer

 


Die Regionsbeauftragte ist das "Planungsbüro" des regionalen Planungsverbandes. Sie trägt dafür Sorge, dass die Beschlüsse und Aufträge der Verbandsorgane bei der Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans berücksichtigt werden. Sie erstellt Arbeitsunterlagen und Gutachten für den regionalen Planungsverband.
Sie hat ihren Sitz bei der Regierung von Oberbayern und kann dort die technischen Leistungen in Anspruch nehmen. Sie handelt gegenüber dem regionalen Planungsverband eigenverantwortlich.
 

Katja Gloser Tel. 089/2176-2314
Maximilianstr. 39 Fax. 089/2176- 402314
80534 München Email  

 
 

Die Rechtsgrundlagen
 
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des regionalen Planungsverbandes ist das Bayerische Landesplanungsgesetz. Der Planungsverband nimmt seine Aufgaben im – vom Staat - übertragenen Wirkungskreis wahr (Art. 5 BayLplG). Arbeitsgrundlage ist die Verbandssatzung.
 
  Rechtsgrundlagen Bund
 
  Rechtsgrundlagen Bayern
 


Stand der letzten Bearbeitung: 20.01.2012
 
Sie sind hier: > HOME > VERBAND > STRUKTUR+ORGANISATION