Der Regionale Planungsverband Südostoberbayern |
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Wichtigste Aufgabe des regionalen Planungsverbandes ist es, die räumliche Entwicklung der Region zu koordinieren sowie den Regionalplan zu erstellen und fort zu schreiben. Daneben ist er beratend tätig und ist an der Bauleitplanung der Gemeinden, der Aufstellung von Plänen der Fachbehörden und an der Abstimmung größerer Projekte beteiligt. |
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Europäisches Raumordnungskonzept | |||||||
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Raumordnung des Bundes | |||||||
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Landesentwicklung des Freistaats | |||||||
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R eg i o n a l p l a n u n g | |||||||
Kommunale Bauleitplanung Flächennutzungsplan und Bauleitplan |
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| Der regionale Planungsverband – was ist das ? |
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Wie ist er organisiert ? |
Vom Gesetzgeber vorgesehene und durch die Satzung bestimmte Organe des Planungsverbandes (Art 7 Abs.1 BayLplG) sind: |
· die Verbandsversammlung · der Planungsausschuss · der Verbandsvorsitzende |
Des weiteren sind für den Planungsverband tätig: . |
· die Geschäftsstelle · der Regionsbeauftragte |
| Organisation der Regionalplanung |
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Die Verbandsversammlung |
In der Verbandsversammlung sind alle 151 Städte und Gemeinden, die kreisfreie Stadt Rosenheim sowie die 5 Landkreise im Gebiet der Region Südostoberbayern mit je einem Verbandsrat vertreten (in der Regel die jeweiligen Bürgermeister, Oberbürgermeister bzw. Landräte). Die Stimmenzahl, die jeder Verbandsrat auf sich vereinigt, richtet sich nach der Zahl der Einwohner. |
Die Verbandsversammlung wählt den Verbandsvorsitzenden und seine Stellvertreter, beschließt die Verbandssatzung sowie Gesamtfortschreibungen des Regionalplans (Art.7 Abs.3 BayLplG). Ihre Sitzungen sind regelmäßig öffentlich. |
| Mitglieder der Verbandsversammlung (157) |
Der Planungsausschuss |
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Der Verbandsvorsitzende |
Der Verbandsvorsitzende führt den Vorsitz in der Verbandsversammlung und im Planungsausschuss. Der Verbandsvorsitzende und seine drei gleichberechtigten Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte regelmäßig für 3 Jahre gewählt. Er vollzieht die Beschlüsse, erledigt die laufenden Angelegenheiten und vertritt den Planungsverband nach außen. |
.![]() Hermann Steinmaßl Verbandsvorsitzender Landrat des Landkreises Traunstein . |
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Gabriele Bauer Stellvertretende Verbandsvorsitzende Oberbürgermeisterin der Stadt Rosenheim |
Josef Flatscher Stellvertretender Verbandsvorsitzender Erster Bürgermeister der Stadt Freilassing |
Günther Knoblauch Stellvertretender Verbandsvorsitzender Erster Bürgermeister der Stadt Mühldorf a.Inn |
| Geschäftsstelle und Regionsbeauftragter |
Die Arbeit der Organe des regionalen Planungsverbandes werden durch die Geschäftsstelle und den Regionsbeauftragten bei der Regierung von Oberbayern unterstützt. |
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Hans Zott Geschäftsführer |
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| Die Regionsbeauftragte ist das "Planungsbüro" des regionalen Planungsverbandes. Sie trägt dafür Sorge, dass die Beschlüsse und Aufträge der Verbandsorgane bei der Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans berücksichtigt werden. Sie erstellt Arbeitsunterlagen und Gutachten für den regionalen Planungsverband. Sie hat ihren Sitz bei der Regierung von Oberbayern und kann dort die technischen Leistungen in Anspruch nehmen. Sie handelt gegenüber dem regionalen Planungsverband eigenverantwortlich.
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Die Rechtsgrundlagen |
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| Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des regionalen Planungsverbandes ist das Bayerische Landesplanungsgesetz. Der Planungsverband nimmt seine Aufgaben im – vom Staat - übertragenen Wirkungskreis wahr (Art. 5 BayLplG). Arbeitsgrundlage ist die Verbandssatzung. | ||||||||
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| Stand der letzten Bearbeitung: 20.01.2012 | ||||||||





