Regionaler Planungsverband Südostoberbayern

Ein Gesamtkonzept für die Region


Verkehr, Wirtschaft, Siedlungsentwicklung oder Umweltprobleme machen weniger denn je an Gemeinde- oder Kreisgrenzen halt. Damit die Region auch in Zukunft lebenswert, leistungsstark und ökologisch intakt bleibt, ist ein langfristig und fachübergreifend abgestimmtes Gesamtkonzept erforderlich: der Regionalplan.


Leitlinie
der Regionalplanung ist eine nachhaltige Raumentwicklung. Sie führt die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen zu einer dauerhaften, ausgewogenen umweltgerechten Ordnung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen, ohne die charakteristischen Eigenarten der Region zu verlieren.

Foto: Burghausen
Foto: Rathaus Burghausen
Burghausen Rathaus Burghausen

Hinweis zur rechtlichen Verbindlichkeit des Regionalplans

Die Regionalplanung leitet sich aus dem Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes und dem Bayerischen Landesplanungsgesetz (BayLplG) ab.
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Die Festlegungen des Regionalplans binden den einzelnen Bürger rechtlich nur mittelbar, denn sie geben den Rahmen vor, in dem raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen vorgesehen werden können. Öffentliche Stellen sind direkt gebunden. Festlegungen können Ziele und Grundsätze sein.
Ziele sind verbindliche Vorgaben von räumlich und sachlich bestimmten textlichen oder zeichnerischen Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Sie können nicht mehr abgewogen werden.

Grundsätze sind allgemeine Aussagen als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen (§ 4 Raumordnungsgesetz).
Grundsätze sind damit keine zwingenden Normen, sondern unterliegen der Abwägung.

Was steht im Regionalplan ?

Im Regionalplan sind Festlegungen für die gesamte Region oder für Teilräume formuliert. Texte und Karten des Regionalplans sind gegliedert in Ziele bzw. Grundsätze und Begründungen.

Im Glossar werden eine Reihe von Fachbegriffen erläutert, die für die Interpretation des Regionalplans von Bedeutung sind. Dazu werden gut zugängliche Quellen genannt.

Zur besseren Handhabung des Regionalplans ist ihm ein Stichwortverzeichnis beigegeben. Es enthält alle wesentlichen Begriffe und verweist auf die jeweiligen Textstellen und Karten. Sie sind zur schnellen Auffindung auch direkt aufrufbar.


Informationen zu den Aufgaben und Instrumenten der Landes- und Regionalplanung:

"Die 10 Gebote der Raumordnung"   (PowerPoint-Präsentation, 1 MB)


Glossar mit Fachbegriffen:

     - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
     - Regionaler Planungsverband München (14)



Stand der letzten Bearbeitung: 17.06.2011

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