Ein Gesamtkonzept für die Region |
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| Burghausen | Rathaus Burghausen |
Hinweis zur rechtlichen Verbindlichkeit des Regionalplans |
Die Regionalplanung leitet sich aus dem Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes und dem Bayerischen Landesplanungsgesetz (BayLplG) ab. |
| Die Festlegungen des Regionalplans binden den einzelnen Bürger rechtlich nur mittelbar, denn sie geben den Rahmen vor, in dem raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen vorgesehen werden können. Öffentliche Stellen sind direkt gebunden. Festlegungen können Ziele und Grundsätze sein. |
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| Ziele sind verbindliche Vorgaben von räumlich und sachlich bestimmten textlichen oder zeichnerischen Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Sie können nicht mehr abgewogen werden. | |
Grundsätze sind allgemeine Aussagen als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen (§ 4 Raumordnungsgesetz). |
| Was steht im Regionalplan ? |
Im Regionalplan sind Festlegungen für die gesamte Region oder für Teilräume formuliert. Texte und Karten des Regionalplans sind gegliedert in Ziele bzw. Grundsätze und Begründungen. |
Im Glossar werden eine Reihe von Fachbegriffen erläutert, die für die Interpretation des Regionalplans von Bedeutung sind. Dazu werden gut zugängliche Quellen genannt. |
Zur besseren Handhabung des Regionalplans ist ihm ein Stichwortverzeichnis beigegeben. Es enthält alle wesentlichen Begriffe und verweist auf die jeweiligen Textstellen und Karten. Sie sind zur schnellen Auffindung auch direkt aufrufbar. |
Stand der letzten Bearbeitung: 17.06.2011 |

