Regionaler Planungsverband Südostoberbayern

Stand der Regionalplanung und ihre Fortschreibungen

Der erste Regionalplan der Region war 1988 verbindlich geworden. In der 2. und 3. Fortschreibung wurde er völlig überarbeitet. Diese Fortschreibungen sind seit 01.07.2002 rechtskräftig.

4. Fortschreibung
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.07.2004 beschlossen den Regionalplan an die neuen Vorgaben
(Bayerisches Landesplanungsgesetz und Landesentwicklungsprogramm Bayern) anzupassen. Aufgrund der kurzfristigen erneuten Fortschreibung des LEP wurde die 4. Fortschreibung des Regionalplans nicht weiterverfolgt.

5. Fortschreibung

Kapitel B V 6 Bodenschätze
Die 5. Fortschreibung ist seit dem 19.11.2005 verbindlich.

6. Fortschreibung

Wasserwirtschaftliches Vorranggebiet "Daxenthaler Forst"; Änderung der zeichnerisch verbindlichen Darstellung des Ziels B IV 2.2.
Die 6. Fortschreibung ist seit dem 19.11.2005 verbindlich.

7. Fortschreibung

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2006 beschlossen das Vorranggebiet für die Gewinnung von Kies und
Sand 530 K 1 in der Stadt Trostberg und der Gemeinde Tacherting im Kapitel B V 6.2.1 Z (Bodenschätze) zu streichen.

8. Fortschreibung
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.11.2008 beschlossen die Karte 3 sowie die Fachkapitel B I und B III an die aktuelle Rechtslage (Bayerisches Landesplanungsgesetz und Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 ) anzupassen.

Stand der letzten Bearbeitung: 04.08.2010

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