Regionaler Planungsverband Südostoberbayern

Achte Fortschreibung des Regionalplans der Region Südostoberbayern :
Kapitel B I "Natur und Landschaft" und B III "Land- und Forstwirtschaft"

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern hat am 18.11.2008 beschlossen, die Kapitel B I „Natur und Landschaft“ und B III „Land- und Forstwirtschaft“ fortzuschreiben.

Mit der vorliegenden Fortschreibung sollen die Kapitel B I und B III des Regionalplan Südostoberbayern an die Vorgaben des Bayerischen Landesplanungsgesetzes angepasst werden. Im Wesentlichen wird dazu die Karte 3 Landschaft und Erholung überarbeitet, indem auf sog. Doppelsicherungen (d.h. Überschneidungen von landschaftlichen Vorbehaltsgebieten und naturschutzfachlichen bereits gesicherten Flächen und die Darstellung der verordneten Bannwälder) verzichtet wird. Dementsprechend erfolgt auch eine Anpassung des Verordnungstextes.

Nach dem Beschluss des Planungsausschusses vom 02.07.2009 wurde gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes das Anhörungsverfahren eingeleitet und die Öffentlichkeit einbezogen.


Unterlagen der 8. Fortschreibung:

 

Links:

Rechtskräftiger Regionalplan Südostoberbayern

Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)

Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme




Stand der letzten Bearbeitung: 24.01.2011
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